Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für abgeschlossene Pauschalreiseverträge zwischen REISE NACH…, Veranstalter & Reisebüro Theaterplatz 1, 99817 (im Folgenden „REISE NACH…“ genannt) und dem Kunden ab dem 17.11.2025

  1. Buchung
    1.1. Mit Ihrer Anmeldung auf Grundlage unseres Prospektes oder Flyer bieten Sie REISE NACH… den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, fernmündlich, per E-Mail oder Fax erfolgen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zustande.

    1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so sind wir an dieses Angebot 14 Tage ab Ausstellung der Reisebestätigung gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.

    1.3. Der Reiseanmelder übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten aller auf seinen Namen angemeldeten Reiseteilnehmer, sofern er eine ausdrücklich hierauf gerichtete und gesonderte Erklärung bei Abschluss des Reisevertrages unterzeichnet hat.

    1.4. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.
  2. Zahlung
    2.1. Zahlungen haben nur direkt an REISE NACH… zu erfolgen. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises aufgerundet auf 1 Euro nach Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines im Sinn des § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB
    zu bezahlen. Der restliche Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, bei kürzeren Buchungen als 30 Tage vorher sofort, jeweils Zug um Zug gegen Aushändigung der restlichen Reiseunterlagen fällig. Stornierungs-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

    2.2. Bei nicht fristgemäßer Zahlung ist REISE NACH… nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – es sei denn, die Nachfristsetzung ist entbehrlich – zum Rücktritt vom Reisevertrag und zur Berechnung von Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen (Reiserücktritt und Umbuchung durch den Kunden) berechtigt.
  3. Inhalt des Reisevertrages
    3.1. Der Umfang der von REISE NACH… geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den in unseren Prospekten und sonstigen Unterlagen für die jeweilige Reise abgedruckten Beschreibungen, Abbildungen und insbesondere unserer Reisebestätigung. Diese hat im Zweifel Vorrang. Bei Vorausbuchungen können sich aus dem für den Reisezeitraum geltenden Prospekt Änderungen der Leistungen ergeben. Diese sind ohne weitere Erklärung für die jeweilige Reise maßgebend. Änderungen zu den aufgeführten Leistungen bzw. der Reisebedingungen sind ausschließlich mit REISE NACH… zu vereinbaren.
  4. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
    4.1. REISE NACH… unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).

    4.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 4.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der
    Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

    4.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 6. (Rücktritt) entsprechend.
  5. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Reiseantritt
    5.1. Unerhebliche Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind einseitig zulässig. REISE NACH… ist verpflichtet, Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen sofort in Kenntnis zu setzen.

    5.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig. REISE NACH… ist verpflichtet, Sie von den Änderungen sofort in Kenntnis zu setzen. Sie können vom Vertrag zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung innerhalb der von uns mitgeteilten Annahmefrist annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung gilt das Angebot von REISE NACH… als angenommen.

    5.3. REISE NACH… kann Preiserhöhungen bis 8% des Reisepreises einseitig nur dann vornehmen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung der Beförderungskosten für Personen (wie z.B. höhere
    Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger); einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Angaben wie vereinbarte Reiseleistungen (wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren); oder einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. REISE NACH… wird Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung, deren Gründe und über die Berechnung der Preiserhöhung informieren. Eine solche Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn Sie
    den vorgenannten Anforderungen entspricht und Sie die Information nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erhalten.

    5.4. Übersteigt die Preiserhöhung 8% des Reisepreises, kann REISE NACH… sie nicht einseitig, sondern nur unter den Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. REISE NACH… wird Ihnen dann eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und Sie auffordern, innerhalb einer von REISE NACH… gesetzten Frist die Vertragsänderung anzunehmen oder den Rücktritt zu erklären.
    5.5. Sie haben das Recht, eine Senkung des Reisepreises unter den gleichen Voraussetzungen, wie oben für eine Preiserhöhung dargestellt, zu verlangen. Ergänzend wird auf § 651f Abs. 4 BGB verwiesen.
  6. Reiserücktritt und Umbuchung durch den Kunden
    6.1. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt werden folgende Stornierungsgebühren pro Person pauschal erhoben:

    – bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 %
    – ab 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 %
    – ab 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 %
    – ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 75 %
    – ab 7 Tag vor Reisebeginn 95 %

    Diese Reglungen finden auch bei Teilstornierungen, sowie Gruppenreisen Anwendung.
    Eintrittskarten sind generell von einer Rücknahme und / oder Umtausch ausgeschlossen und in voller Höhe zu zahlen.
  7. Rücktritt und Kündigung durch REISE NACH…
    7.1. REISE NACH… kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von REISE NACH… nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt REISE NACH…, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der tatsächlich ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung
    der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

    7.2. Bis 20 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Diese beträgt in der Regel 25 Personen, es sei denn, in der Reisebeschreibung ist eine andere Mindestteilnehmerzahl angegeben. Der Kunde wird unverzüglich durch REISE NACH… informiert. REISE NACH… kann dem Kunden ein Alternativangebot unterbreiten. Nimmt dieses der Kunde nicht an, werden ihm bereits gezahlte Reisekosten unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet.
  8. Rücktritt infolge höherer Gewalt
    REISE NACH… kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn REISE NACH… aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Falle wird REISE NACH… Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund informieren und den Rücktritt erklären. Ergänzend gelten die Regelungen in § 651h Abs. 4 und Abs. 5 BGB.
  9. Ersatzreisende
    9.1. Der Reisende kann bis zu 7 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Reisevertrag eintritt, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

    9.2. Der Reisende und der Dritte haften gegenüber REISE NACH… als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. REISE NACH… darf eine Erstattung von Mehrkosten nur dann fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderung) werden bei Busreisen 25 Euro berechnet.
  10. Haftungsbeschränkung
    10.1. Unsere Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines unserer Leistungsträger verantwortlich sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
    Beschränkungen geltend gemacht werden kann bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir uns gegenüber dem Reisenden darauf berufen.

    10.2. REISE NACH… haftet nicht für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Entsteht ein Schaden aufgrund fehlerhafter Vermittlungsleistung von REISE NACH…, ist die vertragliche Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der eingetretene Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bei der Vermittlung zurückzuführen bzw. es handelt sich um einen Körperschaden.
  11. Mängelanzeigen, Abhilfeverlangen
    11.1. Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reisebegleitung oder Vertretung von REISE NACH… im Reisegebiet zu richten. Reisebegleitungen bzw. Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen REISE NACH… anzuerkennen.

    11.2. Eine Mängelanzeige hat unverzüglich zu erfolgen. Wenn REISE NACH… infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, sind Sie nicht berechtigt eine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB zu verlangen.
  12. Gepäck
    Das Gepäck ist mit genauer Anschrift des Reisenden zu versehen. Für die Beförderung ist pro Person 1 Koffer bis 20 kg und ein Handgepäck bis max. 5 kg vorgesehen. Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden; er hat auf die Ver- und Entladung besonders zu achten, da bei Verlust kein Ersatz geleistet wird, ebenso nicht bei Diebstahl oder Einbruch.
  13. Platzverteilung im Bus
    Die Busse sind in jedem Fall Nichtraucherbusse. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Sitzplätze im Fahrzeug ist ausgeschlossen. Die Platzverteilung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Der im Prospekt abgebildete Sitzplan dient lediglich der Orientierung.
  14. Ausschlussfrist und Verjährung
    14.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber REISE NACH… oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.

    14.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
  15. Datenschutz
    Mit der Anerkennung der Reisebedingungen bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat. Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben, verarbeitet und an Partner weitergegeben, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Die Datenschutzhinweise sind online unter: www.reise-nach.eu einsehbar oder werden Ihnen auf Nachfrage bei Buchungsanfrage zur Verfügung gestellt
  16. Hinweis zur Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung
    16.1. Unser Unternehmen REISE NACH… nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
    teil.

    16.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters
    oder mittels E-Mail bereit.

    Reiseveranstalter:
    REISE NACH…
    Veranstalter & Reisebüro
    Theaterplatz 1
    99817 Eisenach,
    Tel. 03691–88 33 89 88
    Fax: 03691–88 33 89 89
    E-Mail: info@reise-nach.eu

    Reisevermittler: wie Reiseveranstalter
    Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige: wie Reiseveranstalter

    Kundengeldabsicherer:
    R+V allgemeine Versicherung AG
    Raiffeisenplatz1
    65189 Wiesbaden,
    Tel. 0611-533 0
    E-Mail: ruv@ruv.de

Stand: 17.11.2025